Sollten Sie Ihr Haus verkaufen wollen, sind Sie oder der beauftragte Immobilienfachmann dazu verpflichtet, bei sichtbarem Holzschädlingsbefall wie Hausbock oder Holzwurm (Gewöhnlicher Nagekäfer) dies schriftlich anzugeben und dem potentiellen Käufer mitzuteilen! Aus diesem Grund nutzen viele Privatkunden, Architekten aber auch Unternehmen aus der Immobilienbranche unser Fachwissen. Unsere jahrelange Erfahrung, wenn es um die Begutachtung, Befallsortung oder Bekämpfungsmaßnahmen von Holzschädlingen und anderen Tieren in Dachstühlen bzw. Dachkonstruktionen geht.
Weitere Tätigkeiten:
- Überprüfung auf Schädlingsbefall (Schadnager, Marder, Vorratsschädlinge etc.)
- Erarbeitung und Umsetzung von Schädlingsbekämpfungsabläufen
- Risikoanalyse im Bereich Schädlingsbekämpfung (Gebäudecheck!)
- Videoendoskopie
- Einsatz von Wildkameras (Nachtsicht)