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Sollten Sie Ihr Haus verkaufen wollen, sind Sie bzw. ist Ihr Immobilienfachmann dazu verpflichtet, bei sichtbarem Holzschädlingsbefall wie Hausbock oder Holzwurm (Gewöhnlicher Nagekäfer) ist dies schriftlich anzugeben bzw. dem Käufer mitzuteilen!
Aus diesem Grund nutzen viele Privatkunden, Architekten aber auch Unternehmen aus der Immobilienbranche unser Fachwissen.
Unsere jahrelange Erfahrung, wenn es um Begutachtung, Befallsortung oder Bekämpfungsmaßnahmen von Holzschädlingen und anderen Tieren in Dachstühlen bzw. Dachkonstruktionen geht.
Weitere Bereiche sind:
Für weiter Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Senden Sie uns eine Email an: mail@poppens.de